Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2025: Die Hansestadt Herford beginnt ab dem 17. Januar 2025 mit dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025. Hierbei wird die Grundsteuer unter Anwendung des neuen Hebesatzes festgesetzt.
Neue Hebesätze ab 2025:
- Grundsteuer A: 332 %
- Wohngrundstücke der Grundsteuer B: 778 %
- Nichtwohngrundstücke der Grundsteuer B: 1.555 %
Die neuen Hebesätze wurden vom Rat der Hansestadt Herford am 28. November 2024 beschlossen. Sie sind aufkommensneutral, können jedoch dazu führen, dass einige Eigentümerinnen und Eigentümer mehr, andere weniger Grundsteuer zahlen. Grund hierfür ist die Neubewertung von über 35 Millionen Immobilien im Rahmen der Grundsteuerreform.
Hinweis: Fragen zum Grundsteuermessbetrag sind direkt an das zuständige Finanzamt zu richten, da die Gemeinde darauf keinen Einfluss hat.
Für alle weiteren Anliegen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hansestadt Herford gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich auf den Grundbesitzabgabenbescheiden. Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens zu Beginn des Bescheid-Versands kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Webseite der Hansestadt Herford.
Quelle: Hansestadt Herford
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