17. September 2021 / Hilfe und Beratung

Projektbezogene Förderung: Kreis Herford unterstützt Kulturschaffende

Die Förderbeträge bewegen sich zwischen 100 und 2.500 Euro

Förderung für Kulturschaffende im Kreis Herford

Der Kreis steigt in die unmittelbare Kulturförderung ein: Kulturschaffende, Vereine sowie Künstlerinnen und Künstler können ab sofort einen Zuschuss für künstlerische Projekte erhalten. Die Förderbeträge bewegen sich zwischen 100 und 2.500 Euro. Maximal wird die Hälfte der anfallenden Kosten durch den Kreis übernommen. 

Insgesamt stellt der Kreis für die projektbezogene Kulturförderung jährlich 20.000 zur Verfügung.„Die Kunst und Kultur haben in den letzten Monaten sehr gelitten. Kulturschaffende, Vereine und Künstlerinnen und Künstler konnten ihrer Arbeit lange Zeit gar nicht oder nur eingeschränkt nachgehen und haben sich Sorgen um ihre Existenz gemacht. Und natürlich sind Kunst und Kultur auch für die Menschen im Kreis unverzichtbar. Wir möchten mit der Förderung die heimische Kultur unterstützen und dazu beitragen, dass sie aus dem Krisenmodus wieder herauskommt“,so Landrat Jürgen Müller.

Dem schließt sich Martina Soddemann, Amtsleiterin für Schule und Kultur, an: „Wir fördern als Kreis kulturelle Projekte, um die Vielfalt und Dichte der Angebote wieder zu steigern, die Bevölkerung an kulturellen Ereignissen wieder vermehrt teilhaben zu lassen und unseren Kreis als Kulturregion noch attraktiver zu machen“.

Gefördert werden solche Projekte und Maßnahmen, die im Kreisgebiet stattfinden und sich in ihrer Wirkung auf das gesamte Kreisgebiet beziehen oder auch über das Kreisgebiet hinausgehen. Förderfähig sind grundsätzlich Projekte und Maßnahmen aller Sparten im Sinne des Kulturfördergesetzes des Landes NRW. Die entsprechenden Förderanträge für die Projekte sind auf der Website des Kreises unter https://www.kreis-herford.de/LEBEN/Region-erleben-Aktiv-und-engagiert-in-Sport-Kultur-und-Freizeit/Kultur/Kulturförderung-des-Kreises-Herford/ zu finden. Nicht förderfähig sind Maßnahmen und Projekte mit kommerziellem Charakter. Jeweils zum 1. Oktober und zum 1. März können jetzt Förderanträge gestellt werden. Eine Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel.

Die projektbezogene Kulturförderung ist aus dem Prozess der Kulturentwicklungsplanung hervorgegangen, die der Kreis Herford zusammen mit dem Nachbarkreis Minden-Lübbecke betreibt. Im April hatte der Kulturausschuss des Kreises neue Richtlinien für die Kulturförderung beschlossen.

Quelle: Kreis Herford

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