Informationen zur Bundestagswahl 2025: Wählerverzeichnis und Briefwahl
Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bietet die Hansestadt Herford wichtige Informationen zu Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Beantragung von Wahlscheinen:
Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis:
- Zeitraum: 3. Februar bis 7. Februar 2025
- Ort: Rathaus Herford, Rathausplatz 1, Zimmer 104 oder 106
- Öffnungszeiten: Während der allgemeinen Öffnungszeiten
Wahlberechtigte können die Richtigkeit ihrer Daten im Wählerverzeichnis überprüfen. Einsprüche gegen Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten sind bis spätestens 7. Februar, 12:30 Uhr, möglich.
Briefwahlunterlagen und Wahlscheine:
- Wahlscheine können bis spätestens 21. Februar, 15:00 Uhr, beantragt werden.
- In besonderen Fällen (z. B. plötzliche Erkrankung) ist die Antragstellung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
- Briefwahlunterlagen umfassen einen Stimmzettel, Umschläge und ein Merkblatt.
Die Unterlagen können persönlich, schriftlich oder online über die Website der Hansestadt Herford beantragt werden. Für den Versand von Briefwahlunterlagen wird die Deutsche Post unentgeltlich eingesetzt.
Hinweise zur Briefwahl:
Der Wahlbrief muss so rechtzeitig abgesendet werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der angegebenen Stelle eingeht. Alternativ kann er dort direkt abgegeben werden.
Wichtige Links und Kontakt:
Weitere Informationen zur Wahl sowie zur Beantragung von Wahlscheinen finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Herford unter www.herford.de.
Quelle: Hansestadt Herford, Bekanntmachung vom 9. Januar 2025

