Zum 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Hier die wichtigsten Neuerungen:
- Beitragssatz bleibt stabil: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt auch 2025 bei 18,6 %.
- Höhere Hinzuverdienstgrenzen: Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung liegt die neue Grenze bei 19.661 Euro jährlich, bei teilweiser Erwerbsminderung bei 39.322 Euro.
- Neue Altersgrenzen: Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre. Der Jahrgang 1960 erreicht sie mit 66 Jahren und 4 Monaten.
- Minijob-Grenze: Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt von 538 Euro auf 556 Euro.
- Einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen: Ab 2025 gilt eine einheitliche Grenze von 8.050 Euro monatlich – unabhängig vom Bundesland.
- Steueranteil für Neurentner: Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt auf 83,5 %.
Diese Änderungen betreffen viele Menschen und bieten Anpassungen bei Verdienstgrenzen, Altersgrenzen und Beiträgen. Für detaillierte Informationen und Beratung wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Bild: DRV I Wiedl


