12. April 2019 / Lokalnachrichten

Rund ums Osterfeuer: Was ist erlaubt, was ist verboten

Was es zu beachten gibt

Veröffentlicht am 12. April 2019 um 13:45 Uhr

Presseinformation Kreis Herford. Wie in jedem Jahr sieht man jetzt in der Landschaft wieder die großen Reisig- und Holzhaufen für die Osterfeuer liegen. Und dem alten germanischen Brauchtum des Frühlingsfeuers gemäß werden sie an Ostern angesteckt, um mit hellem Feuerschein über große Entfernungen weit sichtbar zu verbrennen und damit die Winterdämonen zu vertreiben und die hellere Jahreszeit - den Frühling - einzuleiten. Somit sind Osterfeuer ein altes Sinnbild der neu erwachten Natur.
 
„Dieses Jahr liegt Ostern sehr spät. Deshalb kann es sein, dass Zaunkönig, Rotkehlchen oder Heckenbraunelle den Haufen für das Osterfeuer schon für die Brut belegt haben. Oder der Igel, Spitzmäuse, oder ein Hase oder Kaninchen können bereits dort eingezogen sein.“, erklärt Hannelore Frick-Pohl von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Herford. Um diesen Einzug zu verhindern ist es sinnvoll, das Holz und die Zweige dünn und großflächig auszubreiten und erst kurz vor dem Abbrennen als Haufen aufzuschichten.
 
Wenn das Material übers Jahr angesammelt wird, siedeln sich holzzersetzenden Tiere an, diese locken wiederum Kriechtiere, Vögel und Säuger an, denen sie als Nahrung dienen. Einen besonderen Wert hat Totholz für die Insektenwelt. Viele Käfer und ihre Larven ernähren sich von zerfallenem Altholz, zahlreiche Hautflügler legen ihre Eier in von anderen Insekten vorgebohrten Holzgängen ab. Säugetiere und Reptilien finden in einem Reisighaufen einen optimalen Überwinterungsplatz und Unterschlupfmöglichkeiten.
 
Deshalb: Vor dem Abbrennen einen Haufen unbedingt umschichten, um den meisten Tieren die Möglichkeit zur Flucht geben.
 
Grundsätzlich sollten beim Osterfeuer einige Punkte beachtet werden:

• Osterfeuer dürfen nicht in Naturschutzgebieten abgebrannt werden. Dort ist das Feuermachen grundsätzlich verboten. Wer sich nicht dran hält, muss mit Bußgeldern rechnen.
• Wann und wo Osterfeuer abgebrannt werden dürfen, klärt das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung informiert auch über zulässige Größen und Auflagen, Sicherheitsabstände und zum Beispiel auch, ob die Feuerwehr informiert werden muss.
• Auch wenn die Kommune Osterfeuer grundsätzlich erlaubt, bleibt dies in allen Naturschutzgebieten des Kreises Herford verboten.
• Grundsätzlich dürfen nur Holz- und Reisigabfälle verbrannt werden, keine anderen Abfälle, vor allem kein behandeltes Holz. Denken Sie bitte auch daran, dass nach der neuen Abfallverordnung das Verbrennen von Pflanzenmaterialien grundsätzlich verboten ist, und zwar in allen Städten und Gemeinden des Kreises. Das Osterfeuer stellt als Brauchtumsfeuer eine Ausnahme dar.
• Tiere wie Igel, Kröten, Vögel oder Insekten, überwintern im Reisig oder suchen dort kurzzeitig Unterschlupf. Um diese zu vertreiben, muss der Haufen vor dem Verbrennen umgeschichtet werden, damit die Tiere nicht mitverbrennen.
• Vermeiden Sie Rauchbelästigung gegenüber Dritten. Lassen Sie das Feuer nicht unbeaufsichtigt, löschen Sie Feuer und Glut am Ende sorgfältig und benutzen Sie keine Brandbeschleuniger.
• Zünden Sie bitte keine Feuer in Waldnähe an.

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